Feuerwerk KAT 4
Darf nur an Personen mit Fachkenntnissen abgegeben werden !
- Verwenderausweis FWA oder FWB nötig.
- Für den Bezug ist ein Erwerbsschein oder eine Abbrandbewilligung nach SprstV Artikel 47 notwendig.
- Es besteht Buchführungspflicht (auch für den Verwender).
Senden Sie uns eine Kopie von Ihrem Verwenderausweis FWA oder FWB an info@feuerwerk11.ch
Damit wir Ihre Feuerwerk KAT 4 Bestellung weiter verarbeiten können !